Im Gegensatz zur Legasthenie gibt es für den Bereich Dyskalkulie bisher kaum gesetzliche Regelungen zu einem Nachteilsausgleich o.ä. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Bundesland nach einem entsprechenden Erlass. Unabhängig davon sollte aufgrund einer fachlich attestierten Dyskalkulie versucht werden, individuelle Regelungen mit der jeweiligen Schule zum Wohle des Kindes zu treffen.

In Schleswig-Holstein gibt es im Gegensatz zu den meisten anderen Bundeländern bereits seit 2012 einen Erlass zur Rechenschwäche, der neu überarbeitet 2023 veröffentlicht wurde. Einen Notenschutz oder förmliche Anerkennung wie bei Legasthenie gibt es aber nicht. Lesen Sie hierzu bitte den Erlass Dyskalkulie S-H.

 
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